Unser Schulelternrat stellt sich vor
§ 57 SchulG LSA – Schulelternrat
(1) Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat.
(2) Der Schulelternrat wählt aus seiner Mitte einen Vorstand, der aus einer Vorsitzenden oder einem Vorsitzenden, einer oder einem stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu drei Beisitzerinnen oder Beisitzern besteht, sowie die Elternvertreter, die die Erziehungsberechtigten in der Gesamtkonferenz vertreten.
Elternvertretungen Schuljahr 2024/25
Vorsitzende Stellvertreter/innen
Klasse 1
Klasse 2a Frau Klewin Frau Path
Klasse 2b Frau Mahrholdt Frau Hartmann
Klasse 3
Klasse 4 Frau Wobbe Herr Zimmer
Schulelternratsvorsitzender: Herr Schumann
Stellvertreter:

