Unser Schulelternrat stellt sich vor

§ 57 SchulG LSA – Schulelternrat
(1) Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat.

(2) Der Schulelternrat wählt aus seiner Mitte einen Vorstand, der aus einer Vorsitzenden oder einem Vorsitzenden, einer oder einem stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu drei Beisitzerinnen oder Beisitzern besteht, sowie die Elternvertreter, die die Erziehungsberechtigten in der Gesamtkonferenz vertreten.



                          Elternvertretungen Schuljahr 2024/25

                  Vorsitzende              Stellvertreter/innen

      Klasse 1     

    Klasse 2a      Frau Klewin                             Frau Path

    Klasse 2b      Frau Mahrholdt                        Frau Hartmann     

    Klasse 3

    Klasse 4        Frau Wobbe                            Herr Zimmer


Schulelternratsvorsitzender: Herr Schumann


Stellvertreter: 

 




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