Unser Schulelternrat stellt sich vor
§ 57 SchulG LSA – Schulelternrat
(1) Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat.
(2) Der Schulelternrat wählt aus seiner Mitte einen Vorstand, der aus einer Vorsitzenden oder einem Vorsitzenden, einer oder einem stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu drei Beisitzerinnen oder Beisitzern besteht, sowie die Elternvertreter, die die Erziehungsberechtigten in der Gesamtkonferenz vertreten.
Elternvertretungen Schuljahr 2024/25
Vorsitzende Stellvertreter/innen
Klasse 1a Frau Klewin Frau Path
Klasse 1b Frau Mahrholdt Frau Hartmann
Klasse 2 Frau Billing Frau Buschmann
Klasse 3 Frau Wobbe Herr Zimmer
Klasse 4a Herr Schumann Frau Botzek
Klasse 4b Frau Schmelzer Frau Schefer
Schulelternratsvorsitzender: Herr Schumann
Stellvertreter: Frau Schmelzer

